Immobilienfinanzierung leicht gemacht

der baugeld spezialist

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Wussten Sie, dass immer noch jeder zweite in Miete wohnt? Das bedeutet, jeder zweite bezahlt nicht seine eigene Immobilie, sondern die seines Vermieters.

Wir coachen Mieter auf dem Weg ins Eigenheim.
Wir liefern Entscheidungshilfen bei der grundsätzlichen Frage, ob Bauen oder Kaufen die sinnvollere Variante ist, entwickeln individuelle Finanzierungskonzepte, erstellen Wertgutachen zur Kaufimmobilie, führen Angebotsvergleiche von in Frage kommenden Banken durch, begleiten Sie zum Beurkundungstermin und sorgen für den reibungslosen Ablauf des Kaufprozesses.

Jeder bezahlt in seinem Leben eine Immobilie – 
doch leider nicht jeder die eigene !

finanzierungsmöglichkeiten

Entdecken Sie die Freiheit Ihres Traumhauses –
Unsere unabhängige Finanzierungsberatung macht es möglich!

Herzlichen Glückwunsch! Sie stehen kurz davor, den Grundstein für ein neues Kapitel in Ihrem Leben zu legen – den Kauf Ihres Eigenheims. Wir wissen, dass mit diesem Schritt viele Fragen und Herausforderungen einhergehen können. Aber keine Sorge ! Wir stehen als unabhängiger Finanzierungsexperte stets an Ihrer Seite.

Was bedeutet unabhängige Finanzierungsberatung?

Anders als herkömmliche Banken und Finanzinstitute haben wir keinerlei Eigeninteressen oder versteckte Agenda. Unser Ziel ist es, IHRE Bedürfnisse und Wünsche zu verstehen und die für SIE maßgeschneiderte Lösung zu finden. Wir haben Zugang zu einem breiten Spektrum an Finanzierungsoptionen von verschiedenen Banken und Geldgebern und erstellen Ihnen daraus IHR persönliches Finanzierungskonzept.

Ihr Traumhaus wartet auf Sie – Lassen Sie uns gemeinsam den Weg ebnen !

serviceleistungen

Beratung

Beratung

Bauen oder kaufen?

Ein bekannter Bibelspruch empfiehlt neben eigenem Nachwuchs auch den Bau eines Haus und das Pflanzen eines Baums. Doch sollte der Weg in die eigenen vier Wände tatsächlich in einen Neubau führen? Gebrauchte Häuser sind häufig deutlich günstiger. Zudem ist mit dem Kauf einer bestehenden Immobilie in der Regel weniger Aufwand verbunden.

Wir stellen Pro und Contra gegenüber und liefern Entscheidungshilfe !

Bewertung

Der Laie schätzt – Der Fachmann bewertet!

Der nachhaltige Wert einer Immobilie wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt (Lage, Ausstattung, Modernisierungsstand, Baumängel, Marktsituation usw.).

Wir bewerten Ihre Immobilie nach allgemeinen Bankrichtlinien bzw. nach Baugesetzbuch und dokumentieren den realistischen Marktwert in einem Wertgutachten. Das ist sowohl für eine faire Kaufpreisfindung als auch für die Konditionen der Finanzierung von entscheidender Bedeutung.

Bei Erkennen von Baumängel empfehlen wir eine zusätzliche Expertise durch einen Gutachter für Bauschäden.

Finanzierung

Finanzierung

Ein Finanzierungskonzept ist so individuell wie Ihre Lebensplanung. Beides sollte aufeinander abgestimmt sein. Nur ein Zinssatz aus dem Internet und eine Finanzierung von der „Stange“ lässt Sie noch nicht ruhig schlafen. Das gute Bauchgefühl ist bei einer Finanzierung sehr wichtig.

Die Unterzeichnung eines Darlehensvertrags für eine Immobilienfinanzierung ist nichts Alltägliches. Umso wichtiger ist es, einen unabhängigen Berater zur Seite zu haben, der den Bankenmarkt kennt und aus einer Vielzahl von Angeboten das richtige für Sie aussucht.

Wir bringen Sie ins Eigenheim – auch ohne Eigenkapital!

Ihre Vorteile

Vorteile

FAQ

Nachdem alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei bis drei Banktagen eine Finanzierungszusage. In Ausnahmefällen – z. B. bei Rückfragen durch die Bank, Urlaub u. ä. – kann es bis zu einer Woche dauern.
Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen (Raten). Im Gegensatz zum Tilgungsdarlehen bleibt die Höhe der zu zahlenden Rate über die gesamte Laufzeit gleich (sofern eine Zinsbindungsfrist über die gesamte Laufzeit vereinbart wurde).
Das Forward Darlehen (auch Zinssicherungs- oder Vorratsdarlehen genannt) ist die Form eines langfristigen Darlehens, für das zum jetzigen Zeitpunkt ein Zinssatz fest vereinbart wird, dessen Auszahlung und/oder Zinsbindung jedoch erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit (Forward-Periode) erfolgt. Für diese Vorlaufzeit fallen keine Bereitstellungszinsen an.
Der Beleihungswert einer Immobilie wird vom jeweiligen Finanzierungsinstitut nach festgelegten Regeln ermittelt. Der Beleihungswert entspricht i.d.R. dem Wert, der bei einem späteren Verkauf unter normalen Umständen jederzeit erzielt werden kann (nachhaltig erzielbarer Wert). Diese Größe ist entscheidend für die Beleihung. Die von den Darlehensgebern gewährte Kredithöhe richtet sich nicht nur nach dem Einkommen des Hauskäufers oder Bauherrn, sondern auch nach dem Beleihungswert der Immobilie. Dabei ist es üblich, dass die Geldinstitute einen Sicherheitsabschlag von 10 bis 20 Prozent vom Marktwert abziehen.

Der Beleihungsauslauf ist eine errechnete Größe und stellt das Verhältnis zwischen Ihrem Darlehen (zzgl. bestehender Vorlasten) und dem Beleihungswert des Objektes dar, welcher fremdfinanziert wird.

Der Darlehensgeber berechnet ab einem bestimmten Zeitpunkt nach Abschluss des Darlehensvertrages für noch nicht ausgezahlte Darlehensteile einen Zins, den Bereitstellungszins. Der Bereitstellungszins beträgt i.d.R. 3% p.a. bzw. 0,25% pro Monat. 

Der Nominalzins ist der im Darlehensvertrag vereinbarte Zinssatz, mit dem ein Darlehen verzinst wird. Er wird auf den Nennwert des Darlehens berechnet und kann variabel oder fest vereinbart sein.

Der Effektivzins ist der Preis eines Darlehens, in dem nahezu alle Preisbestandteile berücksichtigt sind. Schätzkosten, Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren und Teilauszahlungszuschläge fließen nicht in die Berechnung mit ein. Der Effektivzins ermöglicht den Vergleich von verschiedenen Angeboten. Die Effektivzinsberechnung ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt.
Für bestimmte Rechtsgeschäfte, insbesondere für Grundstückskaufverträge und beispielsweise für die Belastung von Grundstücken mit bestimmten Rechten, sieht der Gesetzgeber zum Schutz der betroffenen Parteien eine Beurkundung durch den Notar vor. Der Notar bestätigt im Beurkundungsverfahren nicht nur die Identität der beteiligten Parteien und belehrt diese auch im Hinblick auf die rechtliche Tragweite des Geschäfts, sondern er gibt deren Erklärungen in der Niederschrift klar und unzweideutig wieder. Des Weiteren hat er darauf zu achten, dass Irrtümer und Zweifel vermieden werden und keiner der Beteiligten aufgrund von Unerfahrenheit benachteiligt wird. Die notarielle Urkunde ist eine öffentliche Urkunde.

Beim Kauf einer Immobilie fällt zunächst die Grunderwerbssteuer an. Die Höhe ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt (z. B. im Saarland 6,5%, in Rheinland-Pfalz 5% vom beurkundeten Kaufpreis). Darüber hinaus entstehen Notarkosten für die Beurkundung und die Grundschuldbestellung sowie Gerichtskosten für diverse Eintragungen im Grundbuch (Auflassungsvormerkung, Eintragung der Grundschuld, Eigentumseintragung). Die Kosten für Notar und Gericht belaufen sich auf ca. 2,0% vom beurkundeten Kaufpreis. Falls ein Makler den Kauf vermittelt hat, fallen noch die Maklergebühren an. Diese belaufen sich auf ca. 6% zzgl. Mwst. Diese tragen in der Regel Käufer und Verkäufer jeweils zur Hälfte (bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern). Bei Mehrfamilienhäusern ist auch eine andere Aufteilung zulässig. Ausführliche Informationen über die Aufteilung der Maklerprovision erhalten Sie unter https://www.youtube.com/watch?v=_wRsMVMRM7M&t=16s.

Eigentümer wird man erst nach Eintragung in das Grundbuch. Nach § 22 Abs. 1 GrEStG dürfen Erwerber eines Grundstücks oder eines Erbbaurechts in das Grundbuch erst dann als Eigentümer oder als Erbbauberechtige eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des Finanzamtes vorgelegt wird, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen. Das Finanzamt wird diese Bescheinigung erteilen, sobald die Grunderwerbssteuer, die zur Beschleunigung des Verfahrens auch vor Fälligkeit entrichtet werden kann, gezahlt ist. Das kann bis zu sechs Monaten nach Beurkundung dauern. Besitzer eine Immobilie wird man nach der Schlüsselübergabe. Diese wird in der Regel nach Eingang des Kaufpreises auf dem Konto des Verkäufers vollzogen. Ab diesem Zeitpunkt gehen alle laufenden Kosten der Immobilie auf den Käufer über, aber auch alle Risiken.
Die Auflassung ist die Einigung zwischen dem Verkäufer und Käufer einer Immobilie über den Eigentumsübergang. Die Auflassung wird in der Regel im Rahmen des Kaufvertrages vom Notar beurkundet. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels bewirken den Eigentumsübergang.

Die Auflassungsvormerkung sichert den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung bis die endgültige Eintragung in Abt. II des Grundbuches erfolgt. Nach Eintragung der Auflassungsvormerkung sind Verfügungen und Belastungen ohne Zustimmung des Käufers unwirksam.
Grundsätzlich erfolgt die Schlüsselübergabe, nachdem der Kaufpreis auf dem Konto des Verkäufers eingegangen ist. Ab dann besteht ein Rechtsanspruch auf die Übergabe der Schlüssel. In manchen Fällen ist der Verkäufer bereit, den Schlüssel bereits im Beurkundungstermin zu übergeben, wenn die Finanzierung gesichert ist – insbesondere, wenn die Immobilie bereits geräumt ist.

Über uns

Seit 1998 coachen wir Mieter auf dem Weg ins Eigenheim.

Wir liefern Entscheidungshilfe bei der grundsätzlichen Frage, ob Bauen oder Kaufen die sinnvollere Alternative ist, entwickeln individuelle Finanzierungskonzepte, erstellen Wertgutachten zur Kaufimmobilie, übernehmen die Verhandlungsführung mit den Banken, begleiten Sie zum Beurkundungstermin und sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Kaufprozesses.

Durch unseren beispiellosten Rundum-Sorglos-Service ebnen wir Ihnen den Weg in die eigenen vier Wände.

Jeder  bezahlt im Laufe seines Lebens eine Immobilie –Doch leider nicht jeder die Eigene!

– Hermann Jäckle –
Sachverständiger für Immobilienfinanzierungen
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Betriebswirt (WA, Dipl. Inh.)